Vermietung des Ferienhauses Sandy
1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vom Ferienhaus zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Buchung/Buchungsbestätigung Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie schriftlich an rico.sommer@t-online.de oder rufen uns an. Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung per Email. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig.
3. Zahlungsbedingungen Die Anzahlung in Höhe von 100€ der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise per Überweisung fällig. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung und Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.
4. An- und Abreise Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
5. Pflichten des Mieters Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegen-ständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferien-hauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versiche-rung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
6. Aufenthalt Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollten mehr Personen als vereinbart im Objekt unter-kommen, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Sandy einverstanden. Die Einverständnis-erklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechts-anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
7. Reiserücktritt Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei bis 14 Tage vor dem Anreisetag Höhe der Anzahlung ab 13 Tage vor dem Anreisetag 100% des vereinbarten Preises . Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
8. Rücktritt durch den Vermieter Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 9. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN (1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferien-objekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignet-heit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teil- oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). (2) Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. (3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unver-schlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungs-gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsge-schäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kosten-pflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen (5) Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten (1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. (2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Objektes Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. (3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren im Ferienhaus ist nach Rücksprache erlaubt . Der Mieter verpflichtet sich zur Entsorgung der Notdurft im Innen- und Außenbereich. (4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur außerhalb des Hauses erlaubt. (5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
12. Schriftform Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
13. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Chemnitz zuständig.